ExistenzgründungExistenzgründung im Web 2.0 – womit kann man Geld verdienen? Die beliebteste und häufigste Art, Geld im Web zu verdienen, ist das Aufschalten von Werbung auf Webseiten. Damit der Groschen auch rollt sind jedoch sehr hohe Besucherzahlen notwendig. Auch ist es notwendig, sich zu erkundigen, in welchen Themengebieten man mit seinen Beiträgen am ehesten punkten kann. Eine weitere Möglichkeit im Web 2.0 zu verdienen ist der Verkauf von Diensten. Beispiele dafür sind Xing, eine Seite die bekanntlich der Pflege von Geschäftskonakten dient, oder Stayfriends, eine Plattform auf der man alte Schulkollegen wiederfinden kann. Man bekommt als User zwar einen kostenlosen Zugang, wer alle Teile der Plattformen nutzen will, muss aber dafür bezahlen. Generell gilt: Wer an eine Existenzgründung im Web 2.0 denkt, muss unbedingt das nötige fachliche Know-How mitbringen. Dazu zählt, in der Software-Entwicklung ständig am Ball zu bleiben genauso wie zu wissen, wonach aktuell Nachfrage besteht. Im Weiteren ist das Internetrecht nach wie vor schwierig und komplex. Wer sich umfassend informiert, hat bestimmt bessere Chancen auf den Erfolg einer Existenzgründung. Werbesprache und Slogans sind im Businessplan etwa absolut tabu. Was zählt, ist Sachlichkeit und ein bodenständiger Inhalt. Wer Phrasen drescht, wird gern als unprofessionell abgestempelt. Besser ist es, harte Fakten sachlich darzulegen und diese mit Argumenten zu untermauern. Auch die Beschreibung privater Lebensverhältnisse hat in einem Businessplan nichts verloren. Diese werden speziell im finanziellen Bereich ausgespart. Es genügt, eine Zeile mit "privaten Entnahmen" bei der Finanzplanung einzufügen - dort ist es vorgesehen. Wofür das Geld ausgegeben wurde, hat hier allerdings nichts verloren. Banken verlangen dafür gesondert eine Selbstauskunft, wo man solche Daten gegebenenfalls angibt. Zu vermeiden sind auch allzu viele Bilder, ein nicht einheitliches Layout, Überlänge (höchstens 15 bis 20 Seiten schreiben!) und Übertreibungen in Bezug auf die Entwicklung des Geschäftvorhabens. Ohne Frage: Wer einen Businessplan schreiben will, hat bestimmt einige Arbeit vor sich. Man sollte sich aber nicht gleich entmutigen lassen! Diese ersten Tipps sind Richtlinien, an denen man sich orientieren kann, wenn man sich gerade in die Thematik einarbeitet. Es gibt die Möglichkeit, Experten zu Rate zu ziehen und die Aussicht auf eine finanzielle Absicherung am Weg in die Selbstständigkeit ist letzendlich vielen sicher ein lohnendes Ziel. Autor/in: Andrea Claudia Delp und Friederike Schwabel - info(at)amaveo.de - amaveo.de ist Ihre Plattform rund um die Existenzgründung, den Businessplan und mehr. Er ist enorm wichtig für viele Gründerinnen und Gründer: Der Gründungszuschuss der Arbeitsagenturen in Deutschland. Nichtsdestotrotz verzichten viele Gründerinnen und Gründer einfach auf der Gründungszuschuss, weil sie diese Förderung gar nicht erst in Erwägung ziehen. Klar, nicht jeder, der eine Existenzgründung plant, will mit der Arbeitsagentur zu tun haben. Aber: Wer den Job selbst kündigt und eine Selbstständigkeit starten will, sollte den Weg zum Amt trotzdem nicht scheuen. Denn der Gründungszuschuss ist durchaus attraktiv. Die Arbeitsagenturen gewähren den Gründungszuschuss in der ersten Phase für neun Monate. Das ist in der Regel auch dann der Fall, wenn der Job auf eigenen Antrieb hin aufgegeben wurde. Während der neun Monate der ersten Phase gibt es monatliche Zahlungen in Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von genau 300 Euro. Diese Pauschale wird unabhängig vom bisheringen Einkommen hinzugerechnet und soll helfen, die Ausgaben für die Sozialversicherung zu decken. Nach Ablauf der ersten Phase ist es dann möglich, eine Verlängerung in Sachen Gründungszuschuss zu beantragen. Ganz so attraktiv ist diese Verlängerung allerdings dann nicht mehr: Es gibt für weitere sechs Monate einen monatlichen Pauschalbetrag von 300 Euro. Der Antrag auf die Verlängerung ist allerdings im Gegensatz zum Antrag auf die erste Phase nicht sonderlich kompliziert. Für die erste Phase müssen Gründer einen Businessplan abliefern. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle benötigt. Diese fachkundige Stelle muss bestätigen, dass die Existenzgründung voraussichtlich tragfähig sein wird. Außerdem ist ein Nachweis der Selbstständigkeit in Form einer Gewerbeanmeldung oder einer steuerlichen Anmeldung erforderlich, um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen. Es sind einige Regeln zu beachten. Man sollte sich also rechtzeitig über den Gründungszuschuss informieren. Andernfalls laufen Gründerinnen und Gründer Gefahr, Fristen zu versäumen oder andere formale Fehler zu machen. Das Versäumnis einer Frist führt zur Ablehnung der Förderung. Das ist unangenehmen – schliesslich entgeht einem dann meist eine Menge Geld. Der Gründungszuschuss ist übrigens nur für diejenigen relevant, die das Arbeitslosengeld Eins bekommen. Für das Arbeitslosengeld Zwei, das auch unter dem Begriff HartzIV bekannt ist, gelten die Regelungen nicht. Mehr Infos rund um den Gründungszuschuss finden interessierte Leser/innen auf www.amaveo.de. Der Beitrag wurde von amaveo.de - Andrea Delp, info(at)amaveo.de - zur Verfügung gestellt.
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